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Asylfeindliche Google Maps Karte | Brief an GMX

Date: Donnerstag, 16. Juli 2015
To: abuse@gmx.net, abuse@oneandone.net, presse@united-internet.de, kurt.dobitsch@united-internet.de, Ralph.Dommermuth@united-internet.de, Robert.Hoffmann@united-internet.de, Frank.Krause@united-internet.de, Jan.Oetjen@united-internet.de, Martin.Witt@united-internet.de, Frank.Einhellinger@gmx.de, Frank.Einhellinger@gmxnet.de, thomas.rebbe@gmx.de
Subject: AGB-Verstoß kein-asylantenheim@gmx.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie auf die möglicherweise AGB-widrige und in Ihrem Hause gehostete E-Mail-Adresse “kein-asylantenheim@gmx.de” hinweisen und fordern Sie auf, den Sachverhalt zu untersuchen und nötige Schritte dagegen zu ergreifen.

Diese E-Mail-Adresse wird auf einer Karte mit verzeichneten Heimen für Asylsuchende verwendet, die nach den sich häufenden Anschlägen immer weiter in die Kritik der Medien gerät:

Dazu folgend ein Auszug aus den AGB bezüglich Mailhosting in Ihrem Unternehmen: https://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/products/mail/agb/popup

[…] Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen […]

Dazu ein Auszug aus dem StGB § 130 (Volksverhetzung), auf den sich Ihre AGB bezieht:

“(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt[…]
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
[…] eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu
ermöglichen.[…]”

Solange diese Karte in Verbindung mit der gestrigen Brandstiftung steht (inklusive der Vewendung der GMX Mailadresse), beurteilen wir diese nicht nur als AGB-Verstoß, sondern ebenso als Verstoß gegen das deutsche Strafgesetzbuch.
Für einen ISP mit dem Slogan “E-Mail made in Germany” bringt dies, abgesehen von der rechtlichen Situation – einen äußerst säuerlichen Beigeschmack mit sich.

Wir fordern sie deshalb auf, diese Emailadresse und alle verknüpften Accounts sofort zu sperren.

Mit freundlichen Grüßen,
termitinitus.org

Update 19. Juli:
Die alte Karte wurde gesperrt und ist unter neuem Namen wieder mit der Kontaktadresse bei von GMX aufgetaucht:
https://www.google.com/maps/d/u/0/viewer?hl=de&authuser=1&mid=zwGAZStFnRew.kiEQ6IcEZRI4

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